Aktuelles zum Thema Drogen und Sucht auch im NEWSFEED!

 

fdr-Mitglieder wählen Vorstand

Hannover, 21. Juni 2010 /fdr Thomas Bader bleibt erster Vorsitzender des fachverbandes drogen und rauschmittels e.V. (fdr) und bestimmt für weitere drei Jahren die Geschicke des größten Fachverbandes der Suchthilfe. Bei der 37. Mitgliederversammlung des Verbandes am 21. Juni im Anthroposophischen Zentrum in Kassel wählten die Vertreter/-innen der Mitgliedsorganisationen den 63jährigen Diplom Psychologen und Geschäftsführer des Baden-Württembergischen Landesverbandes für Prävention und Rehabilitation zum zehnten Mal wieder. Bader steht damit seit 19 Jahren an der Spitze des Verbandes.
Seine Stellvertreter/-innen wurden Eva Egartner, die die Geschäfte von Condrobs e.V. in München führt und Serdar Saris, der die gleiche Aufgabe bei der STEP gGmbH in Hannover wahrnimmt.
Weitere Vorstandsmitglieder wurden Dieter Adamski von der Therapiehilfe e.V. in Hamburg, Dagmar Rünger von FrauSuchtZukunft in Berlin, Ulrike Ohnmeiß von LaGaya in Stuttgart und Reinhold Sievers vom Paritätischen in Braunschweig.
Für einen Kontakt zu den Vorstandsmitgliedern nutzen Sie bitte diesen Link.


fdr - Fachstelle GlücksSpielSucht informiert im Internet

Erfurt, den 06. Mai 2010/fdr Die Fachstelle GlücksSpielSucht beim Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. informiert nun auch online Spieler und Nichtspieler über das Glücksspiel und die damit verbundenen möglichen Suchtrisiken. Unter dem Link www.gluecksspielsucht.info finden User zahlreiche aktuelle Informationen und Hilfsangebote. Die Fachstelle ist gefördert durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit. Mehr Infos in unserer Presseinformation


Es rauscht im Blätterwald: Neue Zeitschrift für die Suchthilfe

Geesthacht/Hamburg, 30. März 2010 Heute erscheint beim Neuland-Verlag die erste Ausgabe von „rausch“, dem unabhängigen Magazin für Suchtfragen. „rausch“ versteht sich als Medium der deutschsprachigen Suchtszene. Ihre journalistische Ausrichtung unterscheidet die Zeitschrift von anderen Publikationen in diesem Bereich. Sie schließt damit eine Lücke in der praxisorientierten Suchthilfe zwischen rein wissenschaftlichen Fachzeitschriften und Verbandsmitteilungen. „rausch“ ist unabhängig, wird weder durch Ministerien, Verbände noch Institutionen gefördert. Dies ermöglicht auch kritische Berichte und unbequeme Fragestellungen. „rausch“ wird alle zwei Monate erscheinen und im Abonnement zu beziehen sein.
Heft 1 behandelt unter dem Titel „Bittere Pille?“ das Thema Suchtpolitik in Schwarz-Gelb. Wer ist die neue Drogenbeauftragte? Was will sie? Was kann sie? Was darf sie wollen? Welche Hoffnungen und Befürchtungen haben die Verbände der Suchtkrankenhilfe? Was sind die zentralen suchtpolitischen Aussagen der im Bundestag vertretenen Parteien? Lesen Sie weiter...


BÄK legt überarbeitete Richtlinien zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger vor

Berlin, 01.03.2010/BAEK  Die Bundesärztekammer wurde bereits 2001 vom Gesetzgeber beauftragt, in eigenen Richtlinien die wissenschaftlichen Grundlagen für eine substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger festzulegen. Aufgrund des zwischenzeitlich verabschiedeten Gesetzes zur Substitution schwerst Opiatabhängiger mit Diamorphin sowie geänderter Regelungen zur Vertretung im Urlaubs- oder Krankheitsfall und zur Verschreibung von Substitutionsmitteln an Wochenenden und Feiertagen war eine Novellierung der Richtlinien nötig geworden.
Die  Richtlinien stellen nunmehr ausdrücklich fest, dass die Substitution Opiatabhängiger neben der schrittweisen Wiederherstellung der Betäubungsmittelabstinenz auch zur Behandlung einer schweren Begleiterkrankung oder zur Verringerung der Risiken während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eingesetzt werden kann. Die Behandlungsziele sind jeweils am Einzelfall und an der gegenwärtigen Situation des Patienten auszurichten.
Zudem werden Art und Umfang der in die Behandlung einzubeziehenden psychosozialen Betreuung konkretisiert. Die zuständigen Kostenträger werden aufgefordert, deren Verfügbarkeit flächendeckend sicherzustellen. Die Richtlinien stellen außerdem klar, dass in Einzelfällen eine Behandlung vorübergehend auch ohne psychosoziale Betreuung erfolgen kann, wenn dadurch eine akute gesundheitliche Gefahr für den Patienten abgewehrt wird.
Die bislang gültigen formalisierten Fristenregelungen werden in den überarbeiteten Richtlinien durch Regelungen ersetzt, die sich am individuellen Therapieverlauf orientieren und die die Entscheidungsfreiheit des Arztes innerhalb der bestehenden betäubungsmittelrechtlichen Bestimmungen stärken. Dies gilt sowohl für die erforderlichen begleitenden Arzt-Patienten-Kontakte als auch für die Durchführung von Beigebrauchskontrollen und die Voraussetzungen für eine Take-home-Verordnung. Die Richtlinien auf der Website der Bundesärztekammer.


NEU als fdr-text: Alkohol und häusliche Gewalt

Hannover, 1. März 2010/fdr  Vom Thema „Alkohol und häusliche Gewalt“ sind Frauenschutzeinrichtungen, Einrichtungen der Suchthilfe und Täterprogramme regelmäßig betroffen, arbeiten aber in der Praxis bisher weitgehend getrennt. Um die Grenzen der Arbeitsfelder durchlässiger für Wissenstransfer, Kooperationen und Fortbildungen zu machen, haben das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie des Landes Brandenburg, die Beratungsstelle für Frauen und Mädchen des Autonomen Frauenzentrums Potsdam e.V. und der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. am 15. Juni 2009 in Potsdam ein Symposium veranstaltet, dessen zentralen Aussagen wir in dieser Dokumentation veröffentlichen.
Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V., (2010), -Hrsg.-, Alkohol und häusliche Gewalt. Dokumentation des Potsdamer Symposiums, fdr-texte # 10, 48 Seiten, Eigenverlag
Das Buch können Sie hier bestellen 


Broschüre „ZU HOCH GEPOKERT?“ zur Prävention der Glücksspielsucht für pädagogische Fachkräfte

Im Rahmen des Länderkooperationskreises zur Prävention der Glücksspielsucht entstand durch die Mitarbeiter/-innen aus den Bundesländern Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Thüringen eine Präventionsbroschüre zur Glücksspielsucht. Sie stellt die erste Information für Schulen und Jugendarbeit zur Prävention zu diesem Thema dar.
Hintergrund des länderübergreifenden Projektes war die Tatsache, dass für die Zielgruppe Jugendliche und jungen Erwachsenen Materialien für pädagogische Fachkräfte in Schulen und Jugendeinrichtungen bisher fehlen.
Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen daraufhin, dass insbesondere Jugendliche gefährdet sind, problematisches Glücksspielverhalten zu entwickeln. Glücksspiel ist gerade für junge 
Menschen verlockend: Die zahlreichen Angebote zum Glücksspielen z.B. im Internet oder in Spielhallen sind vielfach leicht verfügbar. Bereits 60,7 % der deutschen Jugendlichen im Alter von 16-17 Jahren haben laut einer Studie erste Glücksspielerfahrung.
Die Aussicht auf das schnell und einfach verdiente Geld lässt das Adrenalin steigen. Mögliche Risiken werden vernachlässigt, das Gefühl

alles im Griff zu haben, überwiegt. Doch Glücksspielen kann süchtig
machen. Schätzungsweise 150.000 bis 350.000 Personen weisen
deutschlandweit ein problematisches Spielverhalten auf, bei vielen ist
ein krankhaftes Spielverhalten erkennbar.
Die Broschüre informiert zur Prävention von Glücksspielsucht, gibt

praktische Hinweise zum Handeln und kann hier heruntergeladen werden.


Gesetzentwurf zum Rauschgiftschmuggel in Justizvollzugsanstalten

Der Bundesrat hat am 27.11. 2009 einen Gesetzentwurf beschlossen, um den Rauschgiftschmuggel in Vollzugsanstalten effektiver zu bekämpfen (BR Drucksache 734/09). Der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. sieht diesen Entwurf als nicht wirksam und nicht hilfreich an, da die vorgeschlagenen rechtlichen Sanktionen bereits bestehen und die Krankheit „Drogenabhängigkeit“ nicht mit juristischen, sondern nur mit medizinischen und psychosozialen Hilfen gelindert werden kann. Weiter...


Milzbrand-Todesfall Drogenkonsumenten in Nordrhein-Westfalen

Berlin, 14. Januar 2010/RKI  In der Region Aachen ist am 13.12.2009 ein Drogenkonsument an den Folgen von Milzbrand verstorben. Der Mann hatte sich vermutlich Heroin intravenös in die Kniekehle injiziert. Aufgrund der möglicherweise überregionalen und internationalen Tragweite dieses Geschehens bittet das Robert-Koch-Institut um umgehende Benachrichtigung der zuständigen Gesundheitsämter vor Ort, wenn ähnliche Fälle auftreten. Mehr Infos auf der Webseite des Robert-Koch-Institutes.


NEU als fdr-text: Gender in der Suchtarbeit

Hannover, 08.12.2009/fdr Der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. engagiert sich seit langem bei der Implementierung von „Gender Mainstreaming“. Wir wissen, dass die Zufriedenheit mit der Arbeit wächst, wenn Fachkräfte durch die Berücksichtigung der eigenen wie der Geschlechtsrollen ihrer Klientinnen und Klienten ihr professionelles Handlungsspektrum erweitern.
Im Theorie-Teil dieser Broschüre werden genderbezogene Begriffe geklärt, die zu Suchtstörungen führenden Verhaltensweisen und psycho-sozialen Risikofaktoren bei Frauen und Männern sowie die Gender-Ist-Situation in den Einrichtungen der Suchthilfe vorgestellt.
Im Praxis-Teil der Broschüre sollen Leserinnen und Leser für den Prozess der Ge
nder-Berücksichtigung in ihren Einrichtungen sensibilisiert und darin begleitet werden. Die Anregungen hierfür werden als Fragen formuliert, da jede Frau und jeder Mann, jedes Team und jede Einrichtung sich das Thema selbst erarbeiten muss und unterschiedliche Schwerpunkte setzen wird.
Zenker, C; Gender in der Suchtarbeit - Anleitung zum Handeln, fdr-texte #9, 48 Seiten, Neuland Verlagsgesellschaft mbH 2009, 12,90 €. Das Buch können Sie hier bestellen.
 


1.Thüringer Studie über Nutzer von Geldspielautomaten in Spielhallen

Erfurt, 01.12.2009/fdr Im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit wurden von der Fachstelle GlücksSpielSucht beim Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. Spielerinnen und Spieler an Geldspielautomaten in Thüringer Spielhallen befragt. Damit liegen erstmalig für Thüringen Erkenntnisse über die Nutzer von Spielhallen, ihr Spielverhalten und ihre Information über Suchtrisiken und das Hilfesystem vor. Die Ergebnisse der Studie sollen zur Weiterentwicklung der Suchtprävention Glücksspielsucht genutzt werden. Lesen Sie hier weiter. Für weitere Informationen schreiben Sie einfach eine Mail an unsere Mitarbeiterin Claudia Kirschner.


Schlussbericht der fdr-Netzwerkbefragung „Schwangere und Eltern mit Suchtmittelkonsum im Hilfesystem -  wie wirkt die Netzwerkarbeit?" vorgelegt

Hannover, 27.11.09 /fdr Zur Darstellung der Kooperation von Netzwerken im Bereich „Suchtmittel konsumierende Schwangere und Eltern“, die als regionale Hilfen für suchtgefährdete und/oder Substanz abhängige Schwangere, Eltern und deren Kinder gegründet worden waren, wurde im 4. Quartal 2008 und 1. Quartal 2009 eine Fragebogenaktion durchgeführt. Die Auskünfte von 78 Personen zu ihrer Arbeit in Netzwerken dieser Art konnten eingeholt werden. Mehr...

Den Abschlussbericht (60 Seiten) zum Preis von 7,50 EUR (inkl. Porto) senden wir Ihnen gerne zu. Mailanforderung 


Fachverband möchte Chancen für Kinder Drogenabhängiger verbessern

Hannover, 20.09.09 /fdr ♦ Der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (fdr) schätzt, dass es in Deutschland mindestens 30.000 Kinder drogenabhängiger Eltern gibt, die durch die Lebensumstände ihrer Eltern und die Auswirkungen des Drogenkonsums mit vielen zusätzlichen Belastungen auf die Welt kommen. Um Fachleute zu ermutigen, Kindern und Eltern bessere Lebensbedingungen zu ermöglichen hat der fdr zum Weltkindertag am 20. September ein Positionspapier "Drogen - Schwangerschaft - Kind" veröffentlicht, in dem umfassende, fachlich und rechtlich abgesicherte Hilfen beschrieben werden, die Fachkräfte ermutigen sollen, die beste Förderung für diese Kinder zu ermöglichen. Mehr lesen Sie in der Presseinformation oder im Positionspapier.  


Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen

18.Juni 2009

Aktualisierte Ausgabe seit Juni 2009 - Mehr als 70 neue Fördermöglichkeiten!
Die Broschüre „Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen" kann ab sofort wieder bestellt werden. Die aktualisierte 10. Auflage ist Anfang Juni 2009 erschienen!  Die Fördertöpfe für Vereine, selbstorganisierte Projekte und politische Initiativen sind ein praxisorientiertes Nachschlagewerk für alle Gruppen und Initiativen, die nach neuen Finanzierungswegen zur Verwirklichung ihrer Projektideen suchen.
Mehr... 


Wie die deutschen Bierbrauer neue Gesetze gegen Alkoholmissbrauch verhindern und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung entmachten...

...beschreibt "DIE ZEIT" in einem Dossier vom 14. Mai. Es lohnt sich zu lesen! 


Materialien zum Thema „Männlichkeit und Sucht“

März 2009
Gendermainstreaming ist in der Bundesrepublik durch die Politik der Europäischen Union bekannt geworden. Bemerkenswerterweise liegen die Wurzeln in der weltweiten Frauenbewegung und ihrer Erfahrung mit der Durchsetzung von Forderungen an die Regierungen. Vom Ansatz her entspricht das Prinzip des Gendermainstreaming der Idee der Querschnittspolitik: Die Chancengleichheit der Geschlechter lässt sich nur herstellen, wenn dieses Ziel in allen Lebens- und Politikbereichen angestrebt wird. Auch vor diesem Hintergrund ist Gendermainstreaming ein Thema der Drogen- und Suchthilfe.
Geschlechterspezifische Beratung und Behandlung ist in der Drogen- und Suchthilfe nicht unbekannt, dennoch führt es ein gewisses Schattendasein. Im Bereich der frauenspezifischen Suchtarbeit gibt es schon eine längere Tradition, akzentuiert man aber auf „Männer und Sucht“, begegnet man nicht selten fragenden Blicken.
Die
Koordinationsstelle Sucht beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe hat der Praxis der Sucht- und Drogenhilfe Arbeitsmaterialien zur Verfügung gestellt die Orientierungen und praxisrelevante Hilfestellungen und Handlungsempfehlungen zur Implementierung männerspezifischer Ansätze geben. Damit ist ein weiterer Schritt getan, die fachliche Aufmerksamkeit auf die Abstimmung der Hilfeangebote auf männerspezifische Besonderheiten und Bedürfnisse zu lenken.
Dabei handelt es sich um einen "Leitfaden zur männerspezifischen Sucht und Drogenarbeit - Handlungsempfehlungen für die Praxis", kostenlos herunterzuladen unter
http://www.lwl.org/ks-download/downloads/fwb/Leitfaden_maenner.PDF sowie um das Handbuch "Männlichkeiten und Sucht - ein Handbuch für die Praxis" (mit CD-ROM). Loseblattsammlung von der Praxis für die Praxis von Peter Bockhold, Hilden; Dr. Arnulf Vosshaben, Essen und Dr. Heino Stöver, Frankfurt a. M.. Er ist für 45,00 Euro (inkl. Verpackung und Porto) zu bestellen bei http://www.lwl.org/LWL/Jugend/lwl_ks/Publikationen/ForumSucht/
Und weil es doch um "Gender Mainstreming" geht: Die Dokumentation des Fachtags "Wie kommt der Gender in den Mainstream?" vom 9. Mai 2005 ist hier zu finden:
http://fdr-online.info/pages/fachkraeftebereich/texte/tagungs-und-seminarberichte/fachtag-gender-mainstreaming.php. Und die Broschüre "Expertise Gender Mainstreaming" ist als Band fdr-texte #4 ebenfalls 2005 erschienen. Sie hat 70 Seiten und kostet 6,00 €. Zu bestellen unter http://fdr-online.info/pages/fachkraeftebereich/texte/fdr-buchladen.php


Broschüren zum Thema "Komasaufen" der Hessischen Landesstelle

Februar 2009
Jeder fünfte junge Mensch zwischen 12 und 25 Jahren trinkt regelmäßig Alkohol. Obwohl Kinder unter 16 Jahren nach dem Jugendschutzgesetz Alkohol weder einkaufen noch konsumieren dürfen, war ein Drittel aller 15-Jährigen bereits zwei Mal im Leben völlig betrunken. Jeder fünfte hessische Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren hat im vergangenen Jahr bei mindestens einer Gelegenheit fünf oder sogar mehr Gläser Alkohol getrunken. Dieser Trend zum exzessiven Trinken, dem sogenannten 'Binge Drinking', ist weiterhin ungebrochen.
Um einem Abgleiten der jungen Menschen in einen riskanten Alkoholkonsum entgegen zu wirken, hat die HLS mit finanzieller Unterstützung der TK in Hessen für Eltern und Jugendliche Informationsmaterialien zum Thema "Komasaufen" aufgelegt. In einer Elternbroschüre werden Erwachsene für das Thema sensibilisiert und ermuntert, sich mit ihren Kindern über das Thema Alkohol zu unterhalten. Eine zweite Broschüre wendet sich direkt an die Jugendlichen und gibt unter anderem auch Hinweise für Notfallsituationen. Die Broschüren können gratis per
E-Mail bei der HLS bestellt oder heruntergeladen werden:
http://www.hls-online.org/download/Koma_Eltern.pdf und
http://www.hls-online.org/download/Koma_Jugend.pdf
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Spice heißt jetzt Scope

23.02.2009
Anfang 2009 wurde die Kräutermischung Spice verboten. Seitdem boomt der Markt der Nachfolgerprodukte. Dank des deutschen Betäubungsmittelgesetzes kein Problem. (Focus online). Mehr gibt es hier zu lesen.
http://www.focus.de/schule/gesundheit/tid-13459/modedrogen-spice-heisst-jetzt-scope_aid_373374.html


Entziehung der Fahrerlaubnis bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum

Vorherige medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nicht erforderlich

Bei täglichem oder nahezu täglichem Cannabiskonsum kann die Fahrerlaubnis wegen fehlender Fahreignung entzogen werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger war im Februar 2005 bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen; gegenüber den Polizeibeamten gab er an, seit etwa einem halben bis dreiviertel Jahr nahezu täglich Cannabis zu konsumieren. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Hiergegen wandte sich der Kläger mit der Begründung, es hätte erst durch Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens geklärt werden müssen, ob ihm die Fahreignung fehle. Seine Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg.

Richter: Bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis fehlt die Eignung

Das Bundesverwaltungsgericht hat auch die Revision des Klägers zurückgewiesen. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßenverkehrgesetzes und § 46 Abs. 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung ist die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich deren Inhaber als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Nach Nr. 9.2.1 der Anlage 4 zur Fahrerlaubnis-Verordnung fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bei regelmäßiger Einnahme von Cannabis. Das Bundesverwaltungsgericht hat auch mit Blick auf die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahreignung entschieden, dass ein regelmäßiger Cannabiskonsum im Sinne dieser Regelung jedenfalls bei täglicher oder nahezu täglicher Einnahme von Cannabis vorliegt. Diese Voraussetzung war nach den Feststellungen des Berufungsgerichts beim Kläger erfüllt.

Mehr unter diesem Link


Modedroge "Spice" ist verboten

Drogen und Sucht - 21. Januar 2009 - Pressemitteilung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat die in der Modedroge "Spice" und vergleichbaren Produkten enthaltenen synthetischen Cannabinoide "CP-47,497" und "JWH-018" durch eine Eilverordnung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit ist jede Form von unerlaubter Herstellung, Handel und Besitz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) untersagt. Die Regelung gilt zunächst befristet für ein Jahr, sie wird innerhalb dieses Jahres durch eine dauerhafte Regelung abgelöst.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt: "Die Kräutermischung 'Spice' enthält gesundheitsschädliche und nicht zugelassene Stoffe. Spice ist nicht harmlos, es musste schnell aus dem Verkehr gezogen werden. Zum Schutz der Verbraucher müssen wir Spice-Präparate, die die gesundheitsschädlichen Stoffe enthalten, verbieten. Ein rasches Verbot ist die sinnvollste Maßnahme, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Es ist wichtig, dass wir sofort gehandelt haben."
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Sabine Bätzing erklärt: "Der Nachweis ist erbracht, dass die Hersteller dieser Kräutermischungen gezielt berauschende Stoffe zugesetzt haben und der Verkauf als harmloser Räucherduft ein klarer Etikettenschwindel ist. Die Konzentrationen dieser Wirkstoffe sind völlig unterschiedlich. Jeder Konsum ist damit höchst riskant. Ich bin zuversichtlich, dass mit dem Verbot die Nachfrage nach der Modedroge 'Spice' stark zurück gehen wird. Die Bundesgesundheitsministerin und ich sind uns einig, dass wir die weitere Entwicklung kritisch verfolgen werden. "
Gemeinsame Laboruntersuchungen des Instituts für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Freiburg und des Bundeskriminalamts verschiedener "Spice"-Proben belegen, dass der Hauptwirkstoff eine chemisch leicht modifizierte Form des synthetischen Cannabinoids "CP-47,497" ist. Dieser Wirkstoff hat ebenso wie das bereits bekannte Cannabinoid "JWH-018" eine um ein vielfaches stärkere Wirkung, als das in der Cannabispflanze enthaltene THC.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat zudem auf Antrag einer Landesbehörde zwei Spice-Mischungen („SMOKE Aromatherapy Incense“ und „Genie Enjoy Genie Blend“) als zulassungspflichtige Arzneimittel eingestuft. Damit ist das Inverkehrbringen dieser Produkte auch nach dem Arzneimittelgesetz verboten.

 


 

Warnung vor "Suchtmagazin"

Das Landratsamt Ostalbkreis macht in der Süd-West-Presse darauf aufmerksam, dass zurzeit wieder Vertreiber eines "Suchtmagazins" aktiv sind. Gleichzeitig distanziert sich die Behörde von diesem Verlag. Der fdr hat ebenfalls seit Jahren Dutzende von Rückfragen zu diesem Magazin, das nichts weiter als ein Anzeigenblatt ist und auf keinen Fall mit dem hervorragenden schweizer SUCHTMAGAZIN verwechselt werden darf.
Ostalbkreis  Bereits vor einigen Jahren hat ein ominöser Verlag ein so genanntes "Sucht Journal" herausgegeben. Diese Hefte wurden als "regionale Aufklärungsmagazine gegen Suchtgefahren" örtlich verteilt. Der Inhalt war banal und bestand in der Regel aus einer Zusammenfassung von Drogeninfos, wie sie jeder Aufklärungsschrift zu entnehmen sind und reißerisch aufgemachten Drogenabschreckungsgeschichten. Zudem bestand jede zweite Seite aus Werbeinseraten örtlicher Firmen, die durch ihr Inserat das Heft und die dahinter stehende Firma finanzierten. Bereits damals sollten Drogenberatungsstellen durch ihre Adressenangabe dem Heft eine gewisse Seriosität verleihen. Die Staatsanwaltschaft hat seinerzeit in dem Fall ermittelt.
Nun hat ein neuer Verlag eine ähnliche Geschäftsidee übers Internet ausgeweitet und versucht, mit einer solchen Strategie Geld zu verdienen. Gleichzeitig wird eine Verbindung zum gleichnamigen Schweizer Fachheft "Suchtmagazin" hergestellt. Die Redaktion der Internetseite versucht sich dabei ein seriöses Image zu verschaffen. Angekündigt wird auch die Herausgabe eines "Suchtmagazin", was durch entsprechende Spendengelder aus der Wirtschaft ermöglicht werden soll.
Derzeit werden auch im Ostalbkreis wieder Firmen angesprochen, die Geld für dieses "Suchtmagazin" spenden sollen. Das Landratsamt in Aalen weist darauf hin, dass es mit diesem Verlag in keiner Weise zusammenarbeitet. Vielmehr gebe es die versprochenen Informationen "in wesentlich höherer Qualität von den zuständigen Institutionen wie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung oder der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen kostenlos", heißt es dazu in einer Presseerklärung.

Informationen zu diesem Thema gibt es vom Suchtbeauftragten des Landkreises, Berthold Weiß, unter Telefon 07361/503 293.


Hamburgisches OVG entscheidet zur Psychosozialen Betreuung Substituierter

Psychosoziale Betreuung könnte Leistung der Sozialhilfe sein!

In einem seit fünf Jahren laufenden Rechtsstreit zwischen der Hamburger Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucher­schutz und einem örtlichen Suchthilfeträger hat es am 11. April 2008 ein interessantes Urteil gegeben. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde verpflichtet ist, mit dem Suchthilfeträger eine Leistungs- bzw. Entgeltvereinbarung abzuschließen.
In der Begründung verwirft das Gericht die Argumente der Behörde als unbegründet. Insbesondere führte die Behörde aus, dass sie die Hilfen für Substituierte rechtlich anders einordnete und hierfür besondere Förderrichtlinien erarbeitete. Das ändert nach Meinung des Gerichts jedoch nichts daran, dass es sich um Eingliederungshilfe handelt, auf die die Hilfesuchenden einen Anspruch haben.
Auch wenn die Behörde offenbar vorgetragen hat, dass es sich sowohl um therapeutische als auch um sozialarbeiterische Leistungen - und nicht um Eingliederungshilfe - handele, liegen diese Ausführungen neben der Sache.
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Träger einen Anspruch auf Abschluss einer Entgeltvereinbarung hat. Das gilt selbst dann, wenn der Kostenträger die Hilfe anders zuordnet und auch aufgrund einer Organisationsuntersuchung die Förderung auf "Zuwendungen", d. h. Projektförderung, umstellte. Das bleibt der Behörde unbenommen. Es berührt nicht das Recht des Einrichtungsträgers, eine Entgeltvereinbarung zu verlangen.
Das OVG stellt damit fest, dass "selbst gestrickten Strukturen" der Behörde nicht einzigartig und für alle Einrichtungsträger verbindlich sind und den Anspruch auf eine Entgeltvereinbarung folglich auch nicht verdrängen können. Sollte die Behörde nicht zu konkreten Verhandlungen bereit sein, muss der Träger nach der gewonnenen Feststellungsklage die Schiedsstelle anrufen.

Mehr Informationen:
Das Urteil:
OVG Hamburg
Der
Link zum Träger

 


Dr. phil. Karl Wassenberg gestorben


Foto: Hochschule Magdeburg

Am 29. Juni 2008 ist unser langjähriger Kollege und Freund Karl Wassenberg im Alter von 57 Jahren gestorben. Viele kennen ihn als Organisator des "Symposions Drogenforschung" beim BundesDrogenKongress, aber Karl Wassenberg war bereits 1991 der erste Fortbildungsreferent des fdr. Seit 1993 bot er das "Symposion Drogenforschung" an, das (durchaus auch älteren) Nachwuchswissenschaftlern ein Forum zur Präsentation ihrer Arbeiten bot. Es war ein Angebot, das es in Deutschland kein zweites Mal gab und wurde von vielen Kolleginnen und Kollegen als spannende Auseinandersetzung mit Neuem geschätzt.
Beruflich war er an der Fachhochschule Magdeburg-Stendal tätig, wo man in den 90er Jahren noch experimentieren durfte. Dort entwickelte er Projekte in der Gesundheitsforschung und konnte mit der Bibliothek von Klaus Dede das "Deutsche Archiv für Temperenz-. und Abstinenzliteratur" (DATA) gründen und es für Forscher öffnen. Schließlich gelang es sogar, das Archiv des Internationalen Rat für Alkohol und Süchte (ICAA) nach Magdeburg zu holen, das am 23.Mai offiziell übergeben wurde. Sein Anliegen war die Förderung der Forschung und er kümmerte sich mit unvergleichbarem Einsatz um die Chancen junger Menschen.
Wir haben einen liebenswerten, aufrichtigen Menschen verloren. Er wird uns fehlen.