STELLUNGNAHME
des Fachverbandes Drogen und Rauschmittel e.V.
zur Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung
In der „Heroinstudie“ wurde an rund 500 Opiatabhängigen erprobt, ob mit der Abgabe von Heroin eine Verbesserung des Gesundheitszustandes und ein Rückgang der Kriminalität erreicht werden könne. Zielgruppe waren Menschen, bei denen eine Substitution mit z.B. Methadon nicht zur gewünschten Wirkung führte. Die Ergebnisse zeigen, dass sich die Gesundheit der Studienteilnehmer/-innen signifikant verbessert und die Kriminalitätsbelastung deutlich reduziert wird.
Der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. hat die Ergebnisse geprüft und bewertet. Die Bemühungen, schlecht versorgte Opiatabhängige frühzeitig zu erreichen, sie im Hilfesystem anzubinden und eine Motivation zum Ausstieg aus der Opiatabhängigkeit zu wecken sind dringend notwendig und grundsätzlich zu begrüßen. Hier gilt, wie bei anderen Erkrankungen auch, dass nicht jeder Mensch auf jede therapeutische Intervention und jedes Medikament gleich reagiert. Die Heroinstudie hat gezeigt, dass insbesondere diejenigen Opiatabhängigen, die einen hohen Zusatzkonsum an Alkohol und/oder Kokain hatten, von der Substitution mit Diamorphin profitieren konnten. Die Reduzierung bzw. Einstellung des Zusatzkonsums gelang weitgehend.
Von der Arzneimittelstudie zur psychosozialen Versorgung
Die Zulassung von Diamorphin zur Substitutionsbehandlung würde in der Zukunft den behandelnden Ärzten ermöglichen, zu einem früheren Zeitpunkt der Abhängigkeit auf ein sehr wirksames Medikament zuzugreifen. Die Möglichkeit patientengerecht über eine größere Auswahl von Medikamenten zur Substitutionsbehandlung zu verfügen ist positiv zu beurteilen. Der Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. warnt jedoch davor, die Ergebnisse einer Arzneimittelstudie ungeprüft auf das bio-psycho-soziale Versorgungssystem für Suchtkranke zu übertragen. Hier müssen verschiedene Merkmale berücksichtigt werden, die die signifikanten Ergebnisse der „Heroinstudie“ in der Praxis beeinträchtigen können.
Zwar hat in der Studie die Vergabe des Diamorphins seine Wirksamkeit nachgewiesen. Was fehlt, ist eine Versorgungsstudie. In der Praxis beeinflusst vor allem die Qualität der psychosozialen Betreuung der Abhängigen die Erfolgsquote. Sie scheitert bei der Methadon-Substitution schon heute am gegliederten sozialrechtlichen Finanzierungssystem: Auch wenn die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung, die BUB-Richtlinien und die Richtlinien der Bundesärztekammer die substitutionsgestützte Behandlung nur für zulässig halten, wenn sie im Rahmen eines umfassenden Behandlungskonzeptes angeboten wird, ist ihre Finanzierung nicht sozialrechtlich abgesichert. Nach wie vor müssen die Suchtberatungsstellen im Rahmen ihres mit jährlich widerrufbaren, freiwilligen und daher sich stetig reduzierenden Zuschüssen der Kommunen finanzierten Leistungsangebotes diese psychosoziale Betreuung zusätzlich leisten. Es stehen viel zu wenig gut ausgebildete Fachkräfte für diese Arbeit zur Verfügung, da die Finanzierung der Suchtberatungsstellen nicht ausreicht um die notwendige Anzahl von Stellen vorzuhalten. Auch die Mittel für Fortbildungen werden immer mehr reduziert.
Suchtbehandlung ist mehr als Substitution
Die Behandlung mit Diamorphin verändert die ärztliche Therapie. Sie ersetzt keine Suchtberatung, keine Therapie der Abhängigkeitserkrankung und keine Wiedereingliederung. Sie kann Teil der Linderung der Folgen einer Abhängigkeitserkrankung sein und ist daher sinnvoll. Sie ist keine umfassende Behandlung der Suchterkrankung. Langjährig Opiatabhängige haben aufgrund der Chronifizierung ihrer Krankheit erhebliche Probleme bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Sie haben die schlechtesten Rehabilitationsprognosen und praktisch keine Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ohne flankierende Eingliederungshilfen und einen geschützten Arbeitsmarkt eröffnet die Behandlung mit Diacetylmorphin keine Zukunfts- und Lebensperspektive für die Behandelten. Die im Gesetzentwurf (BT Drucksache 16/11515) genannten Ziel der „verstärkten therapeutischen Erreichbarkeit“ und die „Reduzierung der negativen Folgen der Drogenabhängigkeit für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ sind angesichts der Probleme der langjährig opiatabhängigen Menschen marginal. Hier wäre wenigstens die Formulierung des § 1, SGB IX angebracht gewesen: „Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen erhalten Leistungen (…) um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. (…).
Finanzierungsfragen blockieren Weiterentwicklung
Die Behandlung mit Diamorphin wird als Regelangebot bei jeweils 1.000 Personen ausgehend von einem Tagessatz von 45 EUR ca. 16 Millionen Euro jährlich kosten. Angesichts der Situation im Gesundheitswesen muss dringend geklärt werden, wie dieser zusätzliche Behandlungs- und Betreuungsbedarf finanziert werden soll. Eingliederungshilfen und Hilfen zur Arbeit für die Zielgruppe der Behandlung müssen geschaffen werden. Ohne diese begleitenden Maßnahmen wird die diamorphingestützte Behandlung selbst ihre marginalen Ziele noch verfehlen.
Zu überprüfen sind dabei auch die kostentreibenden, ans Absurde grenzenden Sicherheitsbestimmungen: Diamorphin muss in der ärztlichen Praxis ebenso gesichert werden wir andere Betäubungsmittel. Die im Rahmen der Heroinstudie entstandenen „Hochsicherheitstrakte“ zur Abgabe der Substanz sind in der täglichen Praxis grundsätzlich verzichtbar.
Hannover, den 4. März 2009
Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V.