Fachtag "Beschäftigung, Qualifizierung und Arbeitsförderung
für abhängigkeitskranke Menschen"
16. Januar 2012 in Berlin
Kooperationstagung der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, des Bundesverbandes für stationäre Suchtkrankenhilfe
und des Fachverbandes Drogen und Suchthilfe.

Dokumentation
Begrüßung
Thema 1: Aktuelle und zukünftige Rahmenbedingungen und Instrumente: rechtlich, finanziell, kooperativ
Statement 1: Tina Hofmann, Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin
Statement 2: Prof. Dr. Robert Frietsch, Fachhochschule Koblenz
Statement 3: Prof. Dr. Dieter Henkel, Fachhochschule Frankfurt am Main
Statement 4: Marc Hentschke, Neue Arbeit Stuttgart
Thema 2: Hilfen für Menschen mit großem Unterstützungsbedarf, die zunächst qualifiziert werden müssen, nur in geschütztem Bereich arbeiten können oder die durch Arbeitsprojekte stabilisiert werden können
Statement 5: Ute Hötzer, Q-PRINT & SERVICE gGmbH, Pforzheim
Statement 6: Nicola Alcaide, Fachreferentin beim Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe (GVS), Berlin Zwischenergebnisse der Fachtagung
Thema 3: Hilfen für Patienten/-innen in der Medizinischen Rehabilitation mit Ausbildung, Berufserfahrung oder Qualifizierungsbedarf
Statement 7: Anke Heyne, Jobcenter Rastatt und Stephan Peter-Höner, Fachklinik Fischer-Haus, Gaggenau
Statement 8: Jörg Heinsohn, Fachklinik Birkenbruck, Malsburg-Marzell
Thema 4: Konzeptionelle und sozialpolitische Konsequenzen
Statement 9: Jörg Holke, Aktion Psychisch Kranke e.V., Bonn
Statement 10: Gerd Wenzel, Der PARITÄTISCHE, Bremen
Plenum: Bilanz der Ergebnisse
Begrüßung
Gabriele Bartsch, Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V., begrüßt die Teilnehmer/-innen, bedankt sich beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V. für die Organisation und Durchführung des Fach-tages sowie bei den Mitarbeiter/-innen der kooperierenden Verbände und den Referenten/-innen vor Ort. Besonderer Dank wird Martina Arndt-Ickert (fdr) für die Vorbereitung des Fachtages sowie Dr. Theo Wessen (GVS) für die kurzfristige Übernahme der Moderation des Podiums ausgesprochen.
Thomas Bader, 1. Vorsitzender des Fachverbandes Drogen- und Suchthilfe e.V., begrüßt ebenfalls die Teilnehmer/-innen und stellt die Frage in den Raum, ob der Zeitpunkt für eine solche Tagung richtig gewählt wurde. Das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeits-markt (Instrumentenreform) ist bereits verabschiedet und tritt zum 01.04.2012 in Kraft. Wir befinden uns nun in einer Phase, in der wir nicht wissen, was auf uns zukommt. Der fdr hat entschieden, nicht bis zum Herbst mit einer Tagung zu warten, da sich diejenigen Einrichtungen, die Arbeits- und Be-schäftigungsprojekte betreiben, teilweise in einem desolaten Zustand befinden. Wir müssen der Frage nachgehen, wie es weiter gehen soll und welche Aktivitäten zu unterstützen sind. Dabei wollen wir nicht klagen, sondern vorwärts schauen, um der Klientel das anzubieten, was sie benötigen.
Wir wissen, dass Arbeit zur Stabilisierung im Krankheitsfall beiträgt und können das konkret belegen. Zum Beispiel brauchen die ca. 75.000 Substituierten in Deutschland mehr als das Substitutionsmittel. Die Substitution ist ein wichtiges Segment im Drogenhilfebereich, wobei geschaut werden muss, wie diese Menschen in die Gesellschaft integriert werden können. Die Instrumentenreform kann dies ggf. unterstützen.
Es ist uns leider nicht gelungen, einen Referenten aus den Arbeitsbehörden zu gewinnen. Deshalb gilt unser besonderer Dank Frau Heyne vom Jobcenter Rastatt.
Das Thema der beruflichen Integration ist ein verbandsübergreifendes Thema, weshalb sich mehrere Verbände zur Vorbereitung dieser Tagung zusammengeschlossen haben und gemeinsam an der Bewältigung der noch zu lösenden Probleme in diesem Bereich arbeiten.
Albert Kern vom aus dem Referat Sucht und Drogen im Bundesministerium für Gesundheit spricht davon, dass die Durchführung des Fachtages zu diesem Zeitpunkt mutig ist. Einerseits ist das Gesetz auf Eingliederungschancen verabschiedet und Ende des Jahres im Bundesgesetzblatt erschienen, weshalb eine Änderung nicht mehr möglich ist. Das Gesetz tritt im April in Kraft. Im Bundesministerium wurde tatsächlich über die Sinnhaftigkeit dieser Tagung zum Zeitpunkt Januar 2012 diskutiert, da vermutet wurde, dass das Negative den größten Raum einnehmen könnte. Dennoch hat das Ministerium einer Finanzierung zugestimmt. Es geht davon aus, dass die Ressourcen der Träger und Einrichtungen im Vordergrund stehen werden und dass gemeinsam überlegt wird, was die Suchthilfe aus-zeichnet und auf welche Grundlagen und Erfahrungen sie aufbauen kann. Ausgehend von einer posi-tiven Grundhaltung sollten Chancen in der Krise genutzt und nach Möglichkeiten der Umsetzung unter den neuen Bedingungen gesucht werden. Alle Beteiligten sollen mit Optimismus, Kreativität und ei-sernem Willen lösungsorientiert arbeiten. Wer direkt in der Praxis tätig ist, weiß, dass das nicht so einfach ist.
Albert Kern bedankt sich für die Organisation und wünscht einen guten Verlauf.
Martina Arndt-Ickert, Referentin beim Fachverband Drogen- und Suchthilfe e.V., stellt sich vor und führt durch das Programm.
Thema 1: Aktuelle und zukünftige Rahmenbedingungen und Instrumente: rechtlich, finanziell, kooperativ
►Statement 1: Tina Hofmann, Der PARITÄTISCHE Gesamtverband, Berlin
Zielgruppen, die nicht in der Statistik vorkommen, werden nicht zum Thema gemacht. Deshalb sollten unsere Zielgruppen in die Statistik aufgenommen werden. Außerdem sollte ein Forschungsprojekt aufgemacht werden. Die Suchthilfeträger müssen diskutieren, ob sie sich gemeinsamen Clearingverfahren stellen wollen. Die Arbeitsgelegenheiten waren ein wichtiges Instrument der Beschäftigungsprojekte für diese Zielgruppen. Auch zukünftig muss man sich gezielt für entsprechende Zielgruppen einsetzen. Die Träger und Einrichtungen haben hierfür Kompetenzen erworben und Erfahrungen gesammelt. Dabei ist auf Klasse statt auf Masse zu achten.
►Statement 2: Prof. Dr. Robert Frietsch, Fachhochschule Koblenz
Abstract:
Zentrales Ziel der Suchtkrankenhilfe als auch der Einrichtungen der Agentur für Arbeit/Jobcenter ist die soziale und berufliche Integration der von Suchterkrankung und von Arbeitslosigkeit betroffenen Menschen. Daraus ergeben sich vielfältige Schnittstellen und auch Reibungspunkte struktureller und fachlicher Art zwischen den beiden Systemen: Suchtkrankenhilfe/Einrichtungen der Arbeitsmarktintegration.
Die Diagnose, Bearbeitung und Behandlung einer Suchtproblematik von Klienten/Kunden in den Bereichen SGBII und SGB III bedarf einer spezifischen Fachlichkeit, die in den Einrichtungen der Arbeitsmarktintegration nicht geleistet werden kann. Es gilt daher, regelhafte verbindliche Formen der Kooperation zu verankern, damit die Beratung und Behandlung von Menschen mit Suchtproblemen und die anschließende Reintegration (Vermittlung eines Arbeitsplatzes) nahtlos ineinander greifen. Die zentrale Aufgabe der Fachkräfte in beiden Systemen ist es, passgenaue Hilfeangebote zu vermitteln, den erreichten Rehabilitationserfolg zu stabilisieren und die soziale und berufliche Integration der Rehabilitanden abzusichern. Voraussetzung dafür ist, dass die unterschiedlichen fachlichen Strukturen, methodischen Ansätze der beteiligten Systeme der Suchtkrankenhilfe und Arbeitsmarktintegration im Sinne eines nachhaltigen Schnittstellenmanagements koordiniert werden. Verbindliche fachliche Formen der Zusammenarbeit, das zeigen die Ergebnisse von Bundes- und Landes-Modellprojekten wie z. B. von FAIRE, tragen nachweislich zu besseren Integrationsfortschritten der Betroffenen bei.
Es gilt, die für eine nachhaltige Integrationsarbeit aus „Best Practice“ - Modellen abgeleiteten Handlungsrichtlinien sowohl für die Fachkräfte der Agentur für Arbeit/Jobcenter als auch der Suchtkrankenhilfe als Standards zu implementieren und die Finanzierung für eine nachhaltige Umsetzung rechtlich abzusichern.
Die zum 01.04.12 anstehende „Instrumentenreform“ (BT Drs.17/6277) der Bundesregierung für die Bereiche SGB II und SGB III schränkt die Möglichkeiten der Arbeits-, Qualifizierungs- und Beschäftigungsförderung für unterschiedliche Gruppen von Langzeit-Arbeitslosen und damit vor allem auch für Klientengruppen der Suchtkrankenhilfe erheblich ein. Hier sind spezifische Modelle der Arbeitsmarktintegration mit solider Finanzierung gefordert, um die von BMAS propagierten Leitbegriffe der Arbeitsförderung wie: Dezentralität, Flexibilität, Individualität für die Zielgruppen der Suchtkrankenhilfe passgenauer umsetzen zu können.
Präsentation Frietsch
Prof. Frietsch macht auf die Nahtstelle von Suchthilfe und Arbeitsmarktintegration aufmerksam. Die Problemlagen Abhängigkeitskranker sind vielschichtig. Sie haben kaum Chancen, auf dem Arbeitsmarkt integriert zu werden. Er weist auf das Vitamin-Modell hin, bei dem die angegebenen Kriterien so wichtig zum Leben sind wie die Vitamine, die der Körper aufnimmt.
Die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern der Jobcenter und der Suchthilfe ist sehr wichtig. Hier weist er auf das 4-Phasen-Modell der ARGEN (Jobcenter) hin, das mit der Suchthilfe synchronisiert werden muss.
Klienten der medizinischen Rehabilitation sollten nicht entlassen werden, ohne den Ansprechpartner im Jobcenter zu kennen. Spätestens 6 Wochen vor Entlassung sind nahtlos Maßnahmen anzuschließen. Die Zuständigkeit in der Klinik muss klar sein und darf diesen Aufgabenbereich nicht dem Klienten selbst überlassen. Die Grundsicherung für den Klienten sollte in der Klinik sichergestellt werden.
Problematisch sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten für verschiedene Problembereiche. Die Ottawa-Charta von 1986 bildete die Grundlage für ein bio-psycho-soziales Rehabilitationsmodell. Hierbei geht es u. a. um die Entwicklung persönlicher Kompetenzen als Aufgabe eines Arbeits- und Beschäftigungsprojekts. Assessment-Verfahren müssen hierfür standardisiert werden. Instrumente zur Dokumentation sind vorhanden, es müssen gemeinsame Standards zur Zusammenarbeit mit den Jobcentern erfasst werden. Ergebnisse der Arbeits- und Ergotherapie in den Rehabilitationsmaßnahmen sollten im Endbericht – mit Einverständnis des Klienten – weitergegeben werden.
Es gibt noch zu wenige Verträge mit verbindlichen Absprachen. Ein Muster befindet sich im Handbuch. Vorhandene Einrichtungen wie Berufsbildungszentren und Berufsbildungswerke sollten besser einbezogen werden. Die Finanzierung kann über die Alkoholsteuer erfolgen. Gut wäre, eine Zweckbindung der Alkoholsteuer zu erreichen.
Diskussion:
-
Thomas Bader stellt fest, dass die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter von jeweiligen Personen abhängig ist. Auf welcher Ebene ist Zusammenarbeit zu planen?
-
Robert Frietsch berichtet z.B. von regelmäßigen Treffen mit dem jeweiligen Arbeitsministerium der Länder. Daran sollte auch der/die Drogenbeauftragte der Länder teilnehmen. Es ist deutlich zu machen, dass der bisherige Rehabilitationserfolg der Klienten zu sichern ist. Hierfür wurde bereits viel Geld investiert, weshalb die Bestrebung sein sollte, durch Anschlussfinanzierung eine tatsächliche Eingliederung zu ermöglichen und den Behandlungserfolg zu sichern. Die Investitionen in die Rehabilitation darf nicht scheitern an formalen Kriterien der Landeshaushalte. Herr Frietsch fordert ein Leistungsgesetz Sucht!
►Statement 3: Prof. Dr. Dieter Henkel, Fachhochschule Frankfurt am Main
Prof. Henkel geht der Frage nach, was das SGB II bei Menschen mit Suchtproblemen leistet. Laut IFT wurden ca. 6.000 Personen von einem Jobcenter an eine Suchtberatungsstelle vermittelt (643 Suchtberatungsstellen).
Diskussion:
- Es wird diskutiert, dass die Vermittlungswege sehr verschieden sind (Ärzte, Justizbehörden, Jobcenter, Bildungszentren usw.).
- Albert Kern fragt nach, ob die Klienten, die über Bildungsträger an die Suchtberatungsstellen vermittelt werden, auch in den Jobcentern erfasst werden. Wie viel Suchtkranke werden tatsächlich in Arbeit vermittelt?
- Prof. Henkel bezieht sich auf die Untersuchung von Achatz/Trappmann, bei der man die Zahlen nur näherungsweise bestimmen kann.
►Statement 4: Marc Hentschke, Neue Arbeit Stuttgart
Herr Hentschke berichtet von seinen Erfahrungen aus Stuttgart. Im Jahr 2003 wurde die Ökonomisierung vorgenommen, 2011 sind wir angekommen. Die Kommunen haben sich verabschiedet von der Finanzierung der Projekte. Im Jahr 2012 wird es besser, da die Hilfesysteme vernetzt sind.
Thema 2: Hilfen für Menschen mit großem Unterstützungsbedarf, die zunächst qualifiziert werden müssen, nur in geschütztem Bereich arbeiten können oder die durch Arbeitsprojekte stabilisiert werden können
►Statement 5: Ute Hötzer, Q-PRINT & SERVICE gGmbH, Pforzheim
60 % der Klienten kommen vom Jobcenter in das Projekt, 40 % von der Suchtberatung. Nach 8 Wochen kann man gut einschätzen, ob jemand arbeiten kann. Das Thema Sucht ist ein Hinderungsfaktor, um in Arbeit zu kommen. Deswegen wird das Thema im Rahmen der täglichen Arbeit bearbeitet. Die Trainingsphase ist wichtig für die nachfolgende Arbeitsphase in versicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. Es gibt eine 10-Jahres-Evalution der Teilnehmer/-innen. Die Projektstandards sind wesentlich für den Erfolg. Ebenso ist die Vernetzung von Bedeutung. Wenn etwas politisch gewollt ist, gibt es immer einen Weg. Dabei ist es dem Geschick der Träger überlassen, wie solche Projekte finanziert werden. Es gibt keine Dauerfinanzierung, obwohl nach 13 Jahren Tätigkeit in diesem Projekt eine gesetzliche Finanzierung an der Zeit wäre. Es könnte ein interdisziplinäres bundesweites Projekt, das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales und vom Bundesministerium für Gesundheit zusammen gestützt wird. In unserer Gesellschaft gibt es Menschen, die eine andere Unterstützungsform brauchen als die vorhandene.
Diskussion:
- Es wird die Frage nach dem Umgang mit der Abstinenz in dem Projekt gestellt. Im Projekt gibt es eine Punktgenaue Abstinenz. Abstinente Klienten werden besonders geschützt. Das Projekt arbeitet bei den Substituierten mit Dosierungen.
- Frau Bartsch unterstreicht die Kreativität der Projekte, da die Finanzierung von Jahr zu Jahr reduziert wurde, die Projekte aber trotzdem noch bestehen. Wie hat Q-Train es geschafft, das Projekt über die Jahre zu erhalten?
- Hilfreich war die wissenschaftliche Begleitung. So wurde das Projekt von A. Uchtenhagen (Schweiz) unterstützt. Außerdem wurde versucht, die politischen Gremien zu gewinnen. Die Kommunen müssen wieder mehr Verantwortung für ihre Menschen übernehmen.
- Herr Wenzel fragt nach den Möglichkeiten der Vermittlung in Betriebe. Frau Hötzer spricht von einem problemlosen Umgang der Chefs mit dem Thema. Eher haben die Klienten Angst vor ihrem Outen. Bewerbungen werden gemeinsam geschrieben, es gibt einen Mitarbeiter, der in die Betriebe fährt und die Klientel betreut.
►Statement 6: Nicola Alcaide, Fachreferentin beim Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe (GVS), Berlin
Abstract:
Erhebung zur Kooperation von Suchtberatung und Jobcenter im Rahmen des SGB II (5. 03. – 30. 04. 2010)
Ergebnis einer bundesweiten Befragung der diakonischen Suchtberatungsstellen: Wie (gut) arbeiten Jobcenter und Suchtberatungsstellen zusammen? Wird die Kompetenz der Suchtfachleute in das Fallmanagement einbezogen? Schicken die Fallmanager/innen ihre Kunden in die Suchtberatungsstellen, wenn sie ein Suchtproblem vermuten?
Diesen Fragen ist der Gesamtverband für Suchtkrankenhilfe GVS in einer bundesweiten Befragung aller diakonischen Suchtberatungsstellen nachgegangen. Die Diakonie unterhält mit rund 350 Beratungs- und Behandlungsstellen die meisten Suchtberatungen in Deutschland. Der Vortrag wird die Ergebnisse der Befragung, an der sich die Hälfte der angeschriebenen Beratungsstellen beteiligt hat, als Zusammenfassung präsentieren.
Präsentation Alcaide
Zwischenergebnisse der Fachtagung
Frau Bartsch führt aus, was bisher zusammengetragen wurde:
- Wir brauchen Standards für die Strukturen.
- Die Rolle der kommunalen Träger muss mehr Beachtung finden.
- Ein eigenes Leistungsgesetz wird gefordert.
- Es braucht nahtlose Übergänge.
- Am Thema Beteiligte müssen sich an einen Tisch setzen, Netzwerkarbeit ist wichtig, um Konkretes bewegen zu können.
Diskussion:
- Frau Meeßen-Hühne dankt den Mitarbeiter/-innen der Jobcenter, die in den letzten Jahren eine Projektarbeit mit Suchtkranken möglich gemacht haben, obwohl es dafür keinen Titel gibt. Es sind immer dieselben Personen, die sich dafür stark machen. Es wäre gut, wenn es bundesweite Projekte gäbe (Modelle), auf denen man aufbauen kann.
- Es wird diskutiert, ob eine Finanzierung möglich ist, indem passive Leistungen der Grundsicherung zu aktive Leistungen umgewandelt werden (Entlohnung plus Aufstockung durch andere Leistungen)
- Thomas Bader weist auf spezielle Projekte hin, die wir für Substituierte im Auge haben müssen. Z.B. sollten diese auch mit Psychopharmaka unterstützt werden können (nicht nur Vergabe des Substituts.
- Frau Hötzer berichtet von der Arbeit mit psychisch Kranken, die andere Anforderungen stellen als Suchtkranke. Sie plädiert aus Erfahrung für Projekte, in denen ausschließlich Suchtkranke aufgenommen werden, da die Krankheitsbewältigung unterschiedliche Anforderungen stellt.
- Ein Teilnehmer unterstützt die Durchführung von Schulungen sowohl für die Mitarbeiter der Jobcenter über das Thema Sucht als auch für Mitarbeiter der Suchthilfe zum Thema Arbeitsförderung. Ein gegenseitiger Austausch ist wichtig. Die Suchtberater müssen sich auch ein Stück als Arbeitsvermittler verstehen.
- Es wird die Frage nach Erfahrungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassungen gestellt.
- Herr Peter-Höner erklärt, dass, wenn Arbeitnehmer am Arbeitsplatz begleitet werden, Arbeitgeber bereit sind, die Klientel aufzunehmen. Die Chancen auf Integration unserer Klientel sind bei langfristigen Projekten größer als bei kurzfristigen.
- Ein Teilnehmer fragt, ob Klienten erst trainiert und für das Projekt/die Arbeit fit gemacht werden müssen oder ob es auch umgekehrt funktioniert.
- Die Erfahrungen zeigen, dass das nur selten funktioniert. Die Klientel benötigt Grundlagen (Verhaltensweisen, Motivation), um sie im Projekt zu halten.
- Es gibt eine große Zahl von Menschen, die hinten runter fallen bzw. nicht aufgefangen werden können. Die Projekte bieten – unabhängig von einer Vermittlung – Möglichkeiten zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation. Die Vermittlung in Arbeit ist nur ein Teil des Projektauftrags. Arbeits- und Beschäftigungsprojekte sind mehr als nur Arbeit.
Thema 3: Hilfen für Patienten/-innen in der Medizinischen Rehabilitation mit Ausbildung, Berufserfahrung oder Qualifizierungsbedarf
► Statement 7: Anke Heyne, Jobcenter Rastatt und Stephan Peter-Höner, Fachklinik Fischer-Haus, Gaggenau
Abstract:
Projekt: Step by Step - Förderung der Reintegration von Menschen mit problematischem Suchtmittelkonsum in den Arbeitsmarkt im Landkreis Rastatt und Baden-Baden (Förderung im Rahmen der ESF-Richtlinien)
Die Zielgruppe von Step by Step sind Personen im SGB II-Leistungsbezug mit Vermittlungshemmnissen für den allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund problematischen Suchtmittelkonsums (Alkohol und/oder Medikamente).
Projekt: SomeB - Integrationsplanung mit gesundheitsbezogener Ausrichtung(Finanzierung im Rahmen 50+)
Ausgangssituation: Arbeitslosigkeit und Langzeitarbeitslosigkeit verschlechtern die gesundheitliche Situation sowohl physisch wie psychisch als auch im Grad der sozialen Belastungen.
Zielsetzung: Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Gesundheit arbeitsloser Alg II Empfänger mit gesundheitlichen Einschränkungen (Integrationsfortschritte).
Mit Unterstützung des Landrats in Baden Württemberg konnte in Baden-Baden ein ESF-Projekt umgesetzt werden. Aus einer anfänglich zögerlichen Zusammenarbeit entwickelte sich ein enges Miteinander. Die Co-Finanzierung übernahmen die Jobcenter Rastatt und Baden-Baden. Für 2012 wurde erneut eine Finanzierung ermöglicht. Das Projekt besteht aus einer Suchtberatung in Kombination mit einer Übungswerkstatt. Ein Sozialarbeiter sitzt zu festen Zeiten im Jobcenter und bespricht Details.
Präsentation Peter-Höner + Heyne
Frau Heyne ist Fallmanagerin im Jobcenter Rastatt und betreut das Projekt 50+. Die Eingangsdiagnose erstellt ein Fachteam. Es wird eine Belastungsanalyse durchgeführt. Das Fachteam gibt eine Empfehlung. Es werden Fallkonferenzen durchgeführt und jeder Fall gemeinsam besprochen. Die Teilnehmer/-innen sind 12 Monate im Projekt (vorher nur 6 Monate).
Diskussion:
- Es wird nach der Rechtsgrundlage für das Projekt gefragt.
- Das Projekt wird auf Grundlage des § 46 SGB II finanziert.
- Wie wird mit der Schweigepflicht umgegangen?
- Die Teilnahme am Projekt ist grundsätzlich freiwillig. Nicht alle Daten sind für die Integration wichtig, so dass nur ausgewählte Informationen weitergegeben werden müssen. Es erfolgt eine Schweigepflichtentbindung durch den Klienten. Jede Datenerhebung erfolgt mit Zustimmung des Klienten.
- Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf den finanziellen Rahmen von Projekten?
- Umsetzungsmöglichkeiten durch Strukturreform im § 45 SGB II (früher § 46 SGB II); Arbeitsgelegenheiten sind ein gutes Element für unsere Zielgruppe, sie werden nur schlecht umgesetzt
►Statement 8: Jörg Heinsohn, Fachklinik Birkenbruck, Malsburg-Marzell
Abstract:
Hilfen für Patienten/-innen in der medizinischen Rehabilitation mit Ausbildung, Berufserfahrung oder Qualifizierungsbedarf - Integrationsfähigkeit und Integrationsleistung
Das Referat stellt Ausgangssituationen und mögliche Hilfen für Patienten in der medizinischen Rehabilitation mit Ausbildung und Berufserfahrung oder mit Qualifikationsbedarf bei der Integration in den Arbeitsmarkt dar. Der Fachverband „Stationäre Suchtkrankenhilfe“ hat dazu eine Matrix erarbeitet, die versucht, die Integrationschancen von unterschiedlichen Patientengruppen systematisiert zu beschreiben. Der Darstellung der Patientengruppen mit guten Integrationschancen in den Arbeitsmarkt anhand dieser Matrix folgt ein Abgleich und Fazit mit den gesetzlichen Neuregelungen im Rahmen der Instrumentenreform. Kernaussage ist: Die beschriebenen Patientengruppen sind weitaus weniger von der gesetzlichen Neuregelung betroffen als die Gruppen mit deutlicheren Defiziten in Bezug auf den Arbeitsmarkt.
Diskussion:
- Herr Frietsch fragt, wie die soziale Kompetenz der Klienten gemessen wird bzw. ob es ein Ratingverfahren hierzu gibt.
- Es gibt kein solches Verfahren. Die Einstufung erfolgt in Abhängigkeit von den beruflichen Erfahrungen.
Thema 4: Konzeptionelle und sozialpolitische Konsequenzen
► Statement 9: Jörg Holke, Aktion Psychisch Kranke e.V., Bonn
Abstract:
„Individuelle Wege in Arbeit und Beschäftigung – Projekterfahrungen und konzeptionelle bzw. sozialpolitische Konsequenzen“
Die Aktion Psychisch Kranke hat 2004-2008 ein bundesweites, BMAS gefördertes Konzeptions- und Umsetzungsprojekt „Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung für psychisch Kranke“ durchgeführt, in dessen Fokus die Entwicklung regionaler, integrierter und personenzentrierter Hilfesystem stand. Die Umsetzung erfolgte in zehn Projektregionen – in drei Regionen umfasste die Zielgruppe auch Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (F 10-19). Aktuell beteiligt sich die APK an einem Projekt „Psychisch Kranke im SGB II“.
Die Prävalenzzahlen weisen auf die Bedeutung der Thematik hin. Jeder dritte SGB II- Empfänger hat nach Angaben der TK, AOK und BKK im Jahr 2008 mindestens einmal im Jahr eine psychiatrische Diagnose erhalten, im Bereich der Diagnosen F 10-19 (substanzbedingte Störungen) sind es 11 %.
Aus der Auswertung der Projekterfahrungen haben sich bzw. ergeben sich unter Berücksichtigung der aktuellen Instrumentenreform (SGB II/III) und der bevorstehenden Eingliederungshilfereform (SGB XII) konzeptionelle und sozialpolitische Konsequenzen:
• Je nach Suchtverlauf bzw. Krankheitssymptomatik (Diskontinuität, Belastbarkeit, Motivation, Mehrfachbenachteiligungen…) ist die Einschätzung der Erwerbsfähigkeit/Perspektiven schwierig und Begutachtungen bzw. Einschätzung durch ärztliche Dienste und Fallmanagement der Jobcenter bzw. der weiteren beteiligten Leistungsträger auf Grund der Aktenlage reichen teilweise nicht aus. Als Konsequenz wurde in den Projektregionen, zielgruppenorientierte zeitlich flexible Assessmentmaßnahmen (Wochen bis Monate) zur Selbst- und Fremdeinschätzung mit entsprechend qualifiziertem Personal durchgeführt. Die betriebliche Orientierung (weitest möglich Praktika-Anteile) gewährleistete die realitätsnahe Erprobung. Aktuelle Umsetzungsbeispiele sind in Mainz, Köln und Bielefeld zu finden. Eine zukünftige Umsetzung von spezifischen Assessmentangeboten für Abhängigkeitskranke ist im SGB II –Rechtskreis nach der Instrumentenreform im Rahmen des § 45 SGB III in Verbindung mit § 16 SGB II zu realisieren.
• Erst nach dem Assessment sind realistische Zielfindungen und Vorgehensplanungen möglich. Bei Abhängigkeitskranken, die eine klinische Behandlung bzw. medizinische Rehabilitation in Anspruch nehmen, kann solch eine Einschätzungsphase bereits hier im Rahmen der Arbeitstherapie realisiert werden. Die Verknüpfung von sozialer Teilhabe mit beruflicher Eingliederung bzw. Teilhabe an Arbeit und eine entsprechend integrierte Unterstützungsleistung sind bei der Zielgruppe von immenser Bedeutung.
• Als Konsequenz wurde ein Planungsbogen „Arbeit“ in die bisherigen Behandlungs- und Rehabilitationsplanung integriert, der gemeinsam mit der/dem Betroffenen erarbeitet und als Grundlage für gemeinsame Hilfe- bzw. Integrationsplankonferenz ( Leistungserbringer und Leistungsträger) genutzt. Dokumentiert werden Assessmentergebnisse, Ziele, Vorgehen und Überprüfungsintervalle. Durch eine arbeitsökonomische Organisationsstruktur wurde gewährleistet, dass ein integrierter Hilfeplan in der Regel erstellt werden konnte, der dem SGB II –Träger auch als Grundlage für die Eingliederungsvereinbarung diente. Erst nach der Projektlaufzeit wurde von der Bundesagentur die arbeitnehmerorientierte Integrationsplanung eingeführt, die auf einer vergleichbaren Systematik beruht. Auf Grund der Projekterfahrung ist eine gemeinsame arbeitsökonomisch vertretbare Integrationsplanung und Zusammenführung der Planungsinstrumente auf der Grundlage von § 18 SGB II und § 10 SGB IX zu empfehlen.
• Bei langfristigem Krankheitsverlauf und bei weitreichenden Beeinträchtigungen ist eine längere Stabilisierungs- und Orientierungsphase einzuplanen. Hier haben sich Arbeitsgelegenheiten (AGH) als eine zentrale Option erwiesen – insbesondere dann wenn hier auch Orientierung und Qualifizierungsanteile in die AGH miteingebunden wurden und in der zweiten Phase auch die Anschlussoptionen konsequent erschlossen wurden. Solche Arbeitsgelegenheiten muss es weiterhin geben und sind zukünftig über §16 d SGB II weiterhin möglich. Die gesetzlich vorgesehene Ausschreibung bei zusätzlichen Begleitungsleistungen wie Qualifizierung ist zwar erschwerend, sollte aber zu bewältigen sein. Unbedingt zu erreichen ist in der regionalen Steuerung, dass die Jobcenter die Ausschreibungen so gestalten, dass AGHs für Abhängigkeitskranke nur von Trägern mit entsprechenden Know-How durchgeführt werden können.
Bei Doppeldiagnosen und komplexen Hilfebedarf sind die flexiblen Angebote der Beruflichen Trainingszentren und RPK-Einrichtungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zur Stabilisierung und Orientierung geeignet.
• Auf Grund der Mehrfachbenachteiligungen (berufsbiographische Brüche, Lebenslauf, Vorstrafen, Führerschein etc., diskontinuierlicher Krankheitsverlauf) und die psychosoziale und arbeitsbezogene Krisenanfälligkeit im Übergang gestaltet sich die Arbeitsplatzsuche und-aufnahme oft problematisch. Hier haben sich gezielte, zielgruppenspezifische Bewerbungstrainings und individuelles Jobcoaching bewährt. Auch hier ermöglicht zukünftig der §45 SGB II in V.m. §16 SGB II entsprechende Angebote. Über die freie Förderung sollten dann auch längere Förderphasen für die Zielgruppe im Einzelfall ermöglicht werden, da sich gezeigt hat, dass gerade das Coaching am Arbeitsplatz über eine längeren Zeitraum, als im § 45 gefasst, notwendig ist. Eingliederungszuschüsse sind jeweils zu prüfen.
• Für Langzeitarbeitslose mit besonderen Vermittlungshemmnisse ist leider der §16e SGB II in seiner ursprünglichen Form gestrichen worden. Eine unbefristete Förderung ist nicht mehr möglich. Gerade Menschen mit komplexen Beeinträchtigungen durch psychische Erkrankungen und Abhängigkeitserkrankungen haben von diesem Instrument profitiert. Ersatzweise ist diese Förderung nach § 16e SGB II ab dem 01.04. zumindest nutzbar - kombiniert mit einer vorgeschalteten AGH und EZ - für einen stufen- und schrittweisen Einstieg über einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre).
Mittelfristig solle sozialpolitisch über die Dauer der Förderung § 16 e erneut diskutiert werden. Das bisherige unbefristete Jobperspektivenprogramm als Beitrag zu einem sozialen Arbeitsmarkt sollte nicht auf ewig begraben werden, zumindest als Vision die Kombination mit Eingliederungshilfeleisten nach dem SGB XII mitgedacht werden.
• Im Projekt wurden die kommunalen Eingliederungsleistungen in Form von psychosozialen Betreuungsleistungen intensiv zur Stabilisierung genutzt. Modelle wie in Köln, wo sich das Jobcenter eng mit der Eingliederungshilfe abstimmt und auch ein Lotsenmodell entwickelt hat, sind zu forcieren.
• Qualifizierung erhöht angesichts der aktuellen Arbeitsmarktlage die Arbeitsplatzchancen, so auch die einhellige Einschätzung der Arbeitsmarktexpertinnen und –experten. Berufliche Qualifizierung bedingt soweit nicht vorhanden das Nachholen von Schulabschlüssen. Krankheitsbedingte Ängste und Motivationshemmnisse sollten durch Fachpersonal adäquat begleitet werden. Vorbereitung (Kursangebote, Stützunterricht) und Abschluss (mit Begleitung) sollte so frühzeitig wie möglich realisiert werden (Klinik, med. Reha, § 60 und § 77 SGB III, § 53f SGB XII).
• Qualifizierungsangebote sollten sich soweit wie möglich an die individuellen Möglichkeiten anpassen. Über- und Unterforderungen sind zu vermeiden. Modulare Angebote mit Teilzielen steigern die Motivation und schwankende Leistungsfähigkeit ist so eher zu integrieren. Frühzeitige betriebliche Orientierung erleichtert Übergänge. Bei arbeitslosen Abhängigkeitskranken sollten in Bildungsmaßnahmen individuelle Kompetenzanalysen und Begleitung ausschließlich von speziell geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.
• Für vorübergehend bzw. dauerhaft nicht Erwerbsfähige mit (chronischen) Abhängigkeitserkrankungen existieren zu wenige Angebote. Die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind oft nicht möglich bzw. nicht offen für die Zielgruppe. Es zeichnet sich ab, dass die Reform der Eingliederungshilfe hier neue Möglichkeiten eröffnen könnte, sofern sich zukünftig die Werkstattleistungen von einer einrichtungsorientierten zu einer personenzentrierten Leistungen weiterentwickeln werden. Insofern ist diesbezüglich eine Eingliederungshilfereform mit dieser Ausrichtung unbedingt zu unterstützen. Die Leistungsmodule nach § 39 SGB IX sollen dann unabhängig vom Ort Werkstatt möglich werden und auch andere Leistungserbringer Angebote vorhalten können.
Auch könnten sich dann für die wenigen Zuverdienstangebote, die es bisher für Suchtkranke gab, neue Optionen für eine flächendeckende Umsetzung ergeben. Aber schon jetzt können die bisherigen gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Eingliederungshilfe Wege für Zuverdienstangebote eröffnen (Empfehlung Deutscher Verein) und sollten stärker genutzt werden. Zudem können für Zuverdienstangebote kommunale Leistungen nach § 11 SGB XII ein Weg sein (Bremen).
Die im Rahmen der Eingliederungshilfereform diskutierte Zahlung eines Nachteilsausgleichs an Arbeitgeber auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei voller Erwerbsminderung könnte hier neue Möglichkeiten für inklusive Beschäftigungsformen eröffnen. In Rheinland-Pfalz und Niedersachsen wird solch ein Modell (Budget für Arbeit) bereits erprobt.
• Letztendlich ist es entscheidend, dass in einer Region bzw. Kommune alle notwendigen Hilfen und das entsprechende Zielgruppenwissen sichergestellt werden. Dies wird - so die Erfahrung in der Projektarbeit - immer dann eher gelingen, wenn es zu einer kooperativen Zusammenarbeit der Leistungsträger, Bildungs- und Beschäftigungsträger und der Suchthilfe kommt. Unter Bezug auf § 6 SGB II und § 14 SGB IX wären regionale Arbeitsgemeinschaften, die jeweils den Bedarf gemeinsam erheben und regional steuern, die ideale Lösung. In Bezug auf die Struktur der Leistungserbringung haben sich kooperative Modelle bzw. Verbundmodelle bewährt. Dies kann sich dadurch auszeichnen, dass sich die Jobcenter und auch die Bildungs- und Beschäftigungsträger Zielgruppenwissen von der Suchthilfe „Einkaufen“ , kann aber auch durch arbeitsteilige Angebotsgestaltung erfolgen - beispielsweise AGH-Angebote und Assessment-Angebote durch die Suchthilfe, Angebote der Qualifizierung und Förderung der Arbeitsaufnahme durch die Bildungsträger und enge Kooperation zwischen beiden.
Jörg Holke hat vor seiner Geschäftsführertätigkeit bei der Aktion Psychisch Kranke lange Zeit in der Suchthilfe gearbeitet, so dass auch hier Erfahrungen vorhanden sind.
Valide Daten über Diagnosen F 10 bis F 19 erhält man über die Krankenkassen (TK, AOK, BKK).
Ab 01.04.12 ersetzt der § 45 den bisherigen § 46 SGB II. In den Hilfeplankonferenzen befasst man sich 15 Minuten mit jedem einzelnen Fall. Das von Herrn Prof. Frietsch angesprochene 4-Phasen-Modell kann klappen, wenn alle Partner zusammenarbeiten. Die Arbeitsgelegenheiten müssen bleiben. Die Frage ist, welchen Qualifikationsanteil es gibt. Es gibt ein Kölner Modell, bei dem vom Jobcenter aus Zielgruppen entsprechend qualifiziert werden. § 39 SGB IX ist der einzige Rechtsanspruch auf Leistungen (zukünftig auch außerhalb einer Werkstatt).
Diskussion:
- Die RPK wird nicht geöffnet, sondern es wird so etwas wie die RPK für die Suchthilfe geben. Solange nur die Diagnose Sucht gestellt wird, wird es keine gleichzeitige Bewilligung von medizinischer und beruflicher Rehabilitation geben.
- Es sollte daraufhin gearbeitet werden, die Agentur für Arbeit als verbindlichen Partner mit ins Boot zu bekommen.
- Herr Bader weist auf eine ungewöhnlich hohe Zahl an Patienten mit Doppeldiagnosen hin.
- Entscheidend sind Assessmentverfahren, die standardisiert werden sollten.
►Statement 10: Gerd Wenzel, Der PARITÄTISCHE, Bremen
Herr Wenzel ist kein Suchtexperte, aber er hat die Möglichkeit von außen auf das Geschehen zu schauen. Er gibt einen Überblick darüber, wo es die nächsten 5 bis 10 Jahre hingehen kann. Es ist eine Zunahme von Teilzeitkräften und Minijobs zu beobachten. Trotz Arbeit gibt es Hartz IV-Aufstocker. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote liegt bei 8,4 %. Diejenigen, die Arbeit haben, müssen viel arbeiten (Arbeit wird weiter verdichtet), und damit steigt die Belastung. Andere haben keine Arbeit. Die Schere wird größer. Der Reichtum der Gesellschaft wächst, er kommt aber nicht überall an. Warum gibt es einen ersten, zweiten und vielleicht auch dritten Arbeitsmarkt? Arbeit bedeutet zunächst Erwerbsarbeit und materielle Sicherheit. Arbeit bedeutet auch gesellschaftliche Integration, Motivation, Selbstbestätigung.
Es besteht die Notwendigkeit für individuelle Hilfeleistungen. Schnittstellenprobleme sind zu vermeiden. Normale Lebenssituationen dürfen nicht als Vermittlungshemmnis eingestuft werden (z.B. Alter von 55 Jahren). Es sollten alle Beteiligten zusammenarbeiten.
Diskussion:
- Jörg Holke weist auf die Integrationsfachdienste und Integrationsbetriebe hin, die Eingliederungszuschüsse bei Schwerbehinderung bieten, allerdings hat diese Form auch stigmatisierende Hinweise.
- Arbeit ist ein wichtiges Rehabilitationsinstrument. Es gibt aber auch Betroffene, die nicht arbeiten wollen. Es sollte genau geschaut werden, für wen solche Maßnahmen in Frage kommen und passgenaue Angebote unterbreiten.
- Psychosoziale Betreuung ist als Begleitung einer Maßnahme (Substituierte) notwendig. Gut wäre auch die Kombination mit betreutem Wohnen.
- Konzepte müssen flexibel gestaltet werden für die unterschiedliche Klientel.
- Frau Hötzer bestätigt, dass es Klienten gibt, die nicht arbeiten wollen.
- Es gibt Eingliederungsmöglichkeiten, die mit einer Stunde am Tag beginnend jemanden langsam in den Arbeitsprozess integrieren helfen. Wenn man dem Klienten die Frage nach der Rente stellt (willst du schon in Rente?), kommt eine andere Dynamik in das Gespräch (besonders bei jungen Menschen).
- Es ist oftmals mühselig, lange Anträge zu stellen und am Ende nur ein viertel Jahr bewilligt zu bekommen. Meistens reicht das nicht aus.
- Auch Kollegen/-innen der Suchthilfe müssen für das Thema Integration (Arbeit) motiviert werden, da viele einen anderen Beratungsfocus haben. Frau Hötzer bestätigt, dass ca. 60 % der Mitarbeiter/-innen nicht am Thema Arbeit interessiert sind. Es benötigt sehr viel Motivationsarbeit in den eigenen Reihen.
- Herr Frietsch weist auf die Kernaufgaben sozialarbeiterischer Belange hin. Bereits in der Ausbildung (Uni, FH, Lehre) müssen die Mitarbeiter motiviert werden. Danach ist es Job der Träger dies zu tun.
- Frau Bartsch weist aber auch darauf hin, dass es oftmals Sozialarbeiter sind, auf deren Drängen solche Projekte initiiert werden. Viele wissen, dass „satt und sauber“ in der Sozialarbeit nicht ausreicht und mehr passieren muss.
- Herr Heinsohn weist darauf hin, dass das Ziel der medizinischen Rehabilitation die Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit ist und nicht die Integration in den Arbeitsmarkt.
- Herr Frietsch teilt mit, dass die Pflicht des Rentenversicherungsträgers dann endet, wenn derjenige auf einen Dauerarbeitsplatz integriert ist. Hierfür gibt es ein Gerichtsurteil. Man sollte sich nicht vor Klagen scheuen, auch wenn diese mitunter sehr lange dauern.
- Herr Beierlein (mudra) spricht sich für eine Überarbeitung der fdr-Broschüre für Arbeit und Beschäftigung aus. Diese Tagung sollte dazu dienen, dass sich die Verbände gemeinsam für das Thema stark machen und Projektmittel für den Drogenhilfebereich einfordern. Die Basis, die die Träger bisher geschaffen haben, darf nicht verloren gehen.
- Frau Hofmann (PARITÄT) unterstützt die Feststellung, dass nach der Reform auch vor der Reform ist. Jede neue Regierung entwickelt neue Instrumente. Ein Standardpapier ist für die Praxis sehr wichtig. Der Politik wird signalisiert, dass die Praxis in der Lage ist, ihre Probleme selbst in die Hand zu nehmen. Kleine Anfragen der Parteien können genutzt werden, die Politik in die Zange zu nehmen.
- Die Neuausrichtung des ESF ist ins Blickfeld zu nehmen.
- Es sollten Forderungen ausgearbeitet und fachliche Diskussionen geführt werden.
- Sowohl das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als auch das Bundesministerium für Gesundheit sollten im Bereich eingebunden sein und die Bundesdrogenbeauftragte als Schnittstelle fungieren.
- Frau Hötzer sieht als langjährige Praktikerin die Chance, das Thema in einem gemeinsamen Programm festzusetzen. Sie ist der Meinung, dass dieser Bereich trotz Erfolg zu niedrig angebunden ist.
- Herr Peter-Höner möchte an Herrn Kern weitergeben, dass die in den Einrichtungen vorhandenen Ressourcen erst dann umgesetzt werden können, wenn andere Rahmenbedingungen existieren. Der ambulanten Rehabilitation sollten arbeitsbezogene Maßnahmen und Leistungen normal sein. Hierfür fehlen aber die Rahmenbedingungen.
- Thomas Bader nennt den Akzent von Albert Kern in Bezug auf die Ressourcen nicht als Widerspruch. Es gibt eine Reihe von Hinweisen die zeigen, dass wir von dem Bestehenden viel nutzen können. Er findet im Nachgang den Zeitpunkt der Veranstaltung als richtig und ist froh, den Fachtag durchgeführt zu haben. Der Fachverband Drogen- und Suchthilfe hat gemeinsam mit den kooperierenden Verbänden genug Aufgaben erhalten, die es jetzt umzusetzen gilt. Gemeinsam mit der Bundesdrogenbeauftragten und den Trägerverbänden müssen Gespräche geführt werden. Die Rentenversicherung ist ebenfalls zu gewinnen, da sie die gleichen Ziele verfolgen wie wir.
- Die Frage steht, wie wir dahin kommen. Das Rehabilitationssystem muss mit arbeitsintegrierenden Maßnahmen bestückt werden.
- Es muss eine Vernetzung vor Ort stattfinden. Dort wo eine Vernetzung bereits vorhanden ist, läuft es gut. Hier können wir von den Projekten für psychisch Kranke lernen.
- Herr Holke berichtet von den Trägerversammlungen mit der Kommune und den SGB II-Trägern, die die regionale Politik mit beeinflussen.
- Tina Hofmann unterstreicht die kommunale Suchtpolitik. So kann es sehr wichtig sein, dass sich die Kommune als Co-Finanzierer für ein Projekt bereit erklärt. Unterschiedliche Zielgruppen sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern es sollte in Beiräten gemeinsam über Projekte abgestimmt werden.
Abschluss:
- Frau Hötzer möchte den Blick auf den Bund nicht verlieren und plädiert für bundesweite Impulse, denn es ist wichtig, dass der Bund ein Programm setzt. Dieses kann dann auf regionaler Ebene besser umgesetzt werden.
- Herr Wenzel weist darauf hin, dass wir nicht umhin kommen, uns als politische Menschen zu betätigen. Er fordert die Mitarbeiter/-innen auf, sich auf kommunaler Ebene zusammenzuschließen, um Durchsetzungskraft zu gewinnen.
- Frau Heyne sagt, dass die Instrumentenreform Auswirkungen auf den Personenkreis haben wird. Die Vorgaben werden von den Behörden umgesetzt.
- Herr Peter-Höne spricht die Trägerverantwortung an. Es muss einen festen Rahmen geben. Kreativität und pfiffige Lösungen können nicht das Ende der Fahnenstange sein.
- Herr Frietsch merkt an, dass man sich nicht in klein in klein verlieren sollte. Der Gesamtprozess ist im Auge zu behalten. Die berufliche Rehabilitation muss Teil der medizinischen Rehabilitation sein. Die Rehabilitation ist ein Gesamtprozess.
- Herr Holke ist der Meinung, dass wir diese Instrumentenreform auch schaffen. § 16 e ist schade, aber man muss sich informieren, was man daraus machen kann. Landespolitiker haben auch Einflussmöglichkeiten. Außerdem gibt es den ESF.
Thomas Bader signalisiert, dass es gut war, den Fachtag zu diesem Zeitpunkt durchgeführt zu haben. Der fdr wird nun seine Aufträge angehen und mit den entsprechenden Verbänden umsetzen. Die Aufgaben werden wir zurückspiegeln und weiterhin in den Dialog treten. Wir freuen uns über die Teilnahme mit Mitarbeiter/-innen aus Jobcenter. Das signalisiert, dass es keine Gegensätze gibt.
Er dankt allen Anwesenden für ihre Teilnahme und Mitarbeit, den Referenten/-innen für ihre Beiträge und dem Bundesministerium für Gesundheit für die finanzielle Unterstützung.
Redaktion, Zusammenstellung und Mitschriften:
Marina Knobloch
Büro für Suchthilfe Erfurt
Eine gedruckte Dokumentation (100 Seiten) können wir Ihnen für einen Kostenbeitrag von 15,-- EURO zusenden. Bitte schriftlich bestellen per Fax 0511 18326, Post oder Email