Digitale Informationsveranstaltung zu §16k SGB II NEU: Ganzheitliche Betreuung am 13.09.2023

25.08.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleg*innen, 

hiermit  möchten wir Sie und alle interessierten Mitgliedsorganisationen aus der Suchthilfe zu einer gemeinsamen digitalen Veranstaltung von fdr+ und Paritätischem Gesamtverband zur neuen Eingliederungsleistung Ganzheitliche Betreuung gem. §16k SGB II am 13. September von 14.00 bis 16.00 Uhr einladen. Die Veranstaltung findet digital statt.Zum Hintergrund:Im Rahmen der Umsetzung des Bürgergeldgesetz ist seit dem 1. Juli 2023 im Rahmen der Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die neue Maßnahme § 16k SGB II Ganzheitliche Betreuung in Kraft getreten. Ziel der ganzheitlichen Betreuung ist der Aufbau der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Bei jungen Menschen kann die ganzheitliche Betreuung u. a. zur Heranführung an eine oder zur Begleitung während einer Ausbildung erfolgen. Die ganzheitliche Betreuung umfasst sowohl beratende als auch begleitende Aufgaben, welche sich auch auf das häusliche und sozialräumliche Umfeld der Leistungsberechtigten beziehen können. Hierbei geht es um die Bewältigung von besonderen Problemlagen, die der Beschäftigungsfähigkeit/Ausbildungsfähigkeit im Wege stehen und Betroffene an einer Eingliederung in Arbeit oder Ausbildung hindern, bspw. psychosoziale Probleme, wie Einschränkungen der Handlungs- und Kommunikationsfähigkeit, Überforderungen in der Alltagsbewältigung, mangelnde soziale Einbettung, Konflikte in der Familie, gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen, kommunikative Probleme im Umgang mit Behörden, sonstige Problemlagen, wie Sucht usw.  Die Umsetzung der ganzheitlichen Betreuung kann über Vergabemaßnahmen, Gutscheine oder Jobcenter erfolgen. Einrichtungen der Suchthilfe hätten demnach im Rahmen der Vergabe oder Gutscheine die Möglichkeit, über eine Zulassung ganzheitliche Betreuung anzubieten. Hierfür benötigen die Einrichtungen eine Trägerzulassung gem. §178 SGB III bzw. gem. der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV). Bei der Ausführung mit Gutscheinen ist zusätzlich eine Maßnahmezulassung notwendig.Im Rahmen unserer Informationsveranstaltung möchten wir über die neue Eingliederungsleistung und die dafür notwendigen Träger- und Maßnahmenzulassungen informieren. Dabei steht uns auch Erfahrungswissen aus der Suchthilfepraxis zu Fragen rund um die Trägerzulassung zu Verfügung.Die Tagesordnung finden Sie anbei.Bitte melden Sie sich hier an. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail mit den Zugangsdaten und einem Link zum Buchungscenter, wo Sie ggf. stornieren können.Leiten Sie die Einladung gerne an Interessierte weiter.

Veranstaltungsinformationen

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