AGB
1. Die Abgabe der Präventionsmaterialien der Thüringer Fachstelle Suchtprävention erfolgt innerhalb Thüringens in der Regel kostenlos. (Ausnahme: Druckversion der EDPQS)
2. Das Präventionsmaterial darf nicht zu einer unzulässigen Verwendung weitergegeben werden. Es darf zu keiner Zeit verändert oder mit Aufdrucken, Aufklebern oder Begleittexten versehen werden, die Hinweise auf Partei oder Mandat enthalten, und auch nicht in anderer Weise zu Werbezwecken verteilt werden. Es wird auch darauf hingewiesen, dass das Präventionsmaterial nicht zum Verkauf bestimmt ist.
3. Die mit öffentlichen Mitteln hergestellten Präventionsmaterialien der Thüringer Fachstelle Suchtprävention dürfen grundsätzlich nicht für Werbezwecke eingesetzt werden, weder direkt noch indirekt. Das bedeutet, dass Sie die Präventionsmaterialien weder in Verkaufsgesprächen verwenden, noch mit Stempel oder einem Aufkleber versehen oder Beilagen einlegen dürfen, sondern nur zur neutralen Information Ihrer Kunden an geeigneter Stelle zur kostenlosen Mitnahme auslegen bzw. aufhängen dürfen.
4. Abgegebene Bestellungen werden bearbeitet in Abhängigkeit der vorhandenen Materialbestände.