Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verpflichtet Anbauvereinigungen in § 23 Abs. 4 dazu, ein Mitglied als Präventionsbeauftragten zu benennen. Dieser „hat gegenüber der Anbauvereinigung nachzuweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt, die er durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten öffentlich geförderten Einrichtungen erworben hat.“ Der Schulungsnachweis einer entsprechend qualifizierten Einrichtung ist Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis durch die zuständige Behörde
Die Thüringer Fachstelle Suchtprävention des Fachverbands Drogen- und Suchthilfe e. V. bietet eine solche Schulung an. Diese orientiert sich am Mustercurriculum, welches das Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegeben hat. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Website der Thüringer Fachstelle Suchtprävention.
Fakten und Informationen zum Thema Cannabis und Cannabisprävention finden Sie ebenfalls auf der
Website der Thüringer Fachstelle Suchtprävention.