Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) verpflichtet Anbauvereinigungen in § 23 Abs. 4 dazu, ein Mitglied als Präventionsbeauftragten zu benennen. Dieser „hat gegenüber der Anbauvereinigung nachzuweisen, dass er über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt,...